Fahrstraßen

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Schon in frühen Zeiten des Eisenbahnbetriebs, als Weichen noch zum großen Teil ortsgestellt waren, erkannte man die Notwendigkeit, den Fahrweg eines Zuges technisch zu sichern, um Zugkreuzungen, Flankenfahrten, Entgleisungen u. ä. wirksam zu verhindern. Es entstand das Konzept der Fahrstraße, welches denn auch in die ersten mechanischen Stellwerke Eingang fand und bis heute das Kernelement der Stellwerksbedienung darstellt.

Was ist eine Fahrstraße?

Eine Fahrstraße ist ganz grundsätzlich ein gesicherter Fahrweg für einen Zug. Jede Fahrstraße hat einen Start- und einen Zielpunkt und beinhaltet verschiedene Elemente (siehe weiter unten). Eine Fahrstraße wird zunächst eingestellt (alle Elemente der Fahrstraße werden in die erforderliche Stellung gebracht) und anschließend festgelegt. In Gleisbildstellwerken ist für beide Schritte normalerweise nur eine einzige Bedienhandlung nötig. Danach kann die Fahrstraße nur noch aufgelöst werden, indem sie von einem Zug befahren wird, oder (in Ausnahmefällen) mittels dokumentationspflichtiger Hilfshandlungen des Stellwerkspersonals.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass

  • alle Elemente des Fahrwegs (Weichen, Bahnübergänge etc.) in der erforderlichen Lage bleiben, bis der Zug sie passiert hat
  • kein Zug den Fahrweg eines anderen kreuzen (Zugkreuzung) oder seitlich in diesen einfahren (Flankenfahrt) kann
  • kein Zug einem anderen auf dem selben Gleis entgegenkommt
  • der Fahrweg des Zuges frei von anderen Fahrzeugen ist

In Deutschland unterscheidet man zwischen Zugstraßen und Rangierstraßen. Sie stellen unterschiedliche Anforderungen an die Sicherung des Fahrwegs und unterscheiden sich in der Handhabung auf dem Stellwerk.

Elemente einer Fahrstraße

Je nach Art (Zug-/Rangierstraße), Zweck (Ein-/Ausfahrstraße) und Stellwerk kann eine Fahrstraße unterschiedliche Elemente beinhalten. Die möglichen Elemente und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Fahrstraßeneinstellung wird in den folgenden Abschnitten erklärt.

Gleisabschnitte im Fahrweg

Wird eine Fahrstraße über Gleisabschnitte eingestellt, so leuchten die Melder in diesen Abschnitten weiß. Dadurch wird der Fahrweg des Zuges erkennbar. Sind Gleisabschnitte im Fahrweg noch besetzt (rote Ausleuchtung), so wird eine Zugstraße nicht einlaufen (Ausnahme: Nachlaufende Zugstraßen), eine Rangierstraße hingegen schon.

Weichen im Fahrweg

Damit der Zug auf dem gewünschten Gleis ankommt, müssen natürlich alle Weichen im Fahrweg entsprechend gestellt und Gleissperren abgelegt sein. Der leuchtende Spitzenmelder einer Weiche zeigt an, dass sie Teil des Fahrweges ist, die Stellungs- und Überwachungsmelder zeigen die Lage der Weiche. Damit die Fahrstraße festgelegt werden kann, müssen die Weichen außerdem verriegelt sein, was durch den leuchtenden Verschlussmelder an der Weiche angezeigt wird.

Im Normalfall laufen alle Weichen im Fahrweg bei Einstellung einer Fahrstraße selbstständig um und werden anschließend verriegelt. Dies kann man unterbinden, indem man die Weichenlaufkette sperrt.

Flankenschutzeinrichtungen

Um Kollisionen zu vermeiden, müssen Weichen, die aus einem Nachbargleis in den Fahrweg führen, in abweisender Lage verschlossen sein. Auch eine Gleissperre kann Flankenschutz bieten, sie muss dann natürlich aufgelegt sein. Weichen, die Flankenschutz bieten, erkennt man am leuchtenden Stellungs- und Überwachungsmelder, während der Spitzenmelder dunkel bleibt. Es gibt Fälle, in denen eine Weiche in beiden Lagen Flankenfahrten ermöglicht. Dann wird zur Sicherung des Flankenschutzes eine weiter zurückliegende Weiche abweisend verschlossen.

Bahnübergänge

Signalüberwachte Bahnübergänge sind mit in die Fahrstraßensicherung einbezogen. Solche Bahnübergänge schalten sich automatisch ein, wenn eine Fahrstraße über sie gestellt wird. Erst wenn der Bahnübergang freigegeben ist (quadratischer Freigabemelder am Bahnübergang leuchtet), kann die Fahrstraße festgelegt werden.

Durchrutschweg

Jede Zugstraße, die in ein Gleis des Bahnhofs führt (Einfahrzugstraßen oder Zugstraßen innerhalb des Bahnhofs), besitzt einen Durchrutschweg (D-Weg). Der Durchrutschweg ist ein Gleisabschnitt nach dem Zielpunkt der Fahrstraße, der ebenfalls wie der Fahrweg (inklusive Flankenschutzeinrichtungen) gesichert wird. Er dient dazu, eine Kollision mit einem anderen Zug auch dann zu verhindern, wenn der Zug nicht vor dem Halt zeigenden Signal am Zielpunkt zum Stehen kommt und erst dort durch Zugbeeinflussungssysteme zwangsgebremst wird.

Die Länge des Durchrutschweges ist davon abhängig, mit welcher Geschwindigkeit ein Zug in das jeweilige Gleis einfahren darf. Eine Fahrstraße kann daher auch ohne Durchrutschweg eingestellt werden, sofern das Stellwerk dafür ausgerüstet ist. In diesem Fall wird die Einfahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Es kann auch die Möglichkeit geben, mit verschiedenen Zieltasten zwischen verschiedenen Durchrutschwegen zu wählen.

Im Gegensatz zu anderen Elementen der Fahrstraße kann der Durchrutschweg nicht durch Befahren durch den Zug aufgelöst werden. Er wird daher (mit einer gewissen Verzögerungszeit) aufgelöst, sobald die Gleisfreimeldeanlage signalisiert, dass der Zug vollständig im Zielgleis angekommen ist. Siehe aber auch Durchrutschwegrücknahmetaste und Durchrutschweghilfstaste.

Das Startsignal

Jede Fahrstraße beginnt an einem Signal. Dies kann ein Haupt- oder Sperrsignal sein. Das Startsignal kommt erst in Fahrtstellung, wenn alle Elemente der Fahrstraße wie oben beschrieben gesichert sind. An Hauptsignalen findet sich der quadratische Fahrstraßenfestlegemelder: Leuchtet dieser, ist die Fahrstraße festgelegt und kann nur noch durch den Zug oder mit der Fahrstraßenhilfstaste aufgelöst werden. Das Aufleuchten des Melders ist in diesem Fall Voraussetzung für die Fahrtstellung des Signals. Kommt das Signal dennoch nicht auf Fahrt, so zeigen entweder Schutzsignale im Fahrweg nicht Sh 1, oder das Signal ist gestört. Eine Ausnahme bilden Zughilfsstraßen (siehe unter Zugstraßen).

Das Zielsignal

Eine Fahrstraße kann, muss aber nicht an einem Signal enden. Kann das Signal als Zielsignal einer Zugstraße verwendet werden, so ist (bei Signalen im Bahnhof) ein Durchrutschwegmelder vorhanden. Wenn dieser leuchtet, ist der Durchrutschweg hinter dem Signal gesichert. Dies ist eine notwendige Voraussetzung zur Festlegung der Fahrstraße. Ist der Zug im Zielgleis angekommen, blinkt der Melder, bis nach einer Verzögerungszeit der Durchrutschweg automatisch aufgelöst wird.

Ob das Zielsignal Halt oder Fahrt zeigt, ist für die Festlegung einer Fahrstraße unerheblich.

Rangierstraßen

Rangierstraßen dienen zur Ermöglichung von Rangierfahrten. Während einer Rangierfahrt fährt der Triebfahrzeugführer mit maximal 25 km/h und auf Sicht, er muss sich also selbst davon überzeugen, dass der Fahrweg sicher und frei von Fahrzeugen ist. Eine Rangierstraße stellt daher geringere Anforderungen an die Sicherung: Meist wird auf Flankenschutz verzichtet und es gibt keinen Durchrutschweg. Lediglich die Elemente des Fahrwegs werden in der nötigen Stellung verschlossen. Eine Rangierstraße kann in ein besetztes Gleis führen.

Eine Rangierstraße wird durch Drücken der Rangierstraßentasten (graue Tasten im Gleisbild) an Start und Ziel der Fahrstraße eingestellt. Sie kann an einem Haupt- oder Sperrsignal beginnen und an einem Haupt- oder Sperrsignal, einer Rangierhalttafel oder in einem Stumpfgleis enden. Soll die Rangierstraße ohne Zugeinwirkung aufgelöst werden, wird die Fahrstraßenrücknahmetaste benutzt.

Zugstraßen

Zugstraßen ermöglichen Zugfahrten. Anders als bei Rangierfahrten fährt der Triebfahrzeugführer hier nicht auf Sicht, sondern auf Signal, und meist auch mit einer höheren Geschwindigkeit. Daher müssen Flankenschutz und Durchrutschweg vorhanden sein. Außerdem müssen alle Elemente der Fahrstraße frei von Fahrzeugen sein, sonst kann die Fahrstraße nicht eingestellt werden. Eine Ausnahme bilden dabei nachlaufende Ausfahrzugstraßen: Eine Zugstraße von einem Ausfahrsignal in ein Gleis der freien Strecke kann bereits dann eingestellt werden, wenn zwar alle Elemente der Fahrstraße in der richtigen Lage und gesichert sind, das Gleis aber noch von einem ausfahrenden Zug besetzt ist. Die Festlegung der Fahrstraße erfolgt jedoch erst, wenn der komplette Fahrweg frei ist, erst dann kann auch das Startsignal auf Fahrt kommen.

Eine Zugstraße wird durch Drücken der Zugstraßentasten (graue Tasten mit rotem Punkt) an Start und Ziel der Fahrstraße eingestellt. Sie beginnt immer an einem Hauptsignal und kann an einem Haupt- oder Sperrsignal, in einem Gleis der freien Strecke oder in einem Stumpfgleis enden. Jede Zugstraße läuft zunächst auf Rangierstraßenebene ein (Sicherung der Elemente des Fahrweges). Erst wenn alle Elemente der Fahrstraße gesichert sind, wird sie festgelegt und damit zur Zugstraße angehoben. Ist eine Zugstraße noch nicht festgelegt, so kann sie daher mit der Fahrstraßenrücknahmetaste zurückgenommen werden. Nach der Festlegung ist dies nur noch mit der Fahrstraßenhilfstaste möglich.

Eine Besonderheit stellen Zughilfsstraßen dar. Diese können bei zweigleisigen Strecken ohne Gleiswechselbetrieb eingerichtet sein und ermöglichen das Einstellen eines gesicherten Fahrweges vom linken Gleis der Freien Strecke in den Bahnhof oder umgekehrt. Allerdings kommt in diesem Fall das Startsignal nicht automatisch in Fahrtstellung. Stattdessen muss ein schriftlicher Befehl an den Triebfahrzeugführer ergehen oder Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8) gezeigt werden.

Die Umfahrgruppentaste dient dazu, eine andere als die reguläre Fahrstraße manuell einzustellen.

Teilfahrstraßen

Manche Bahnhöfe bestehen aus mehreren Stellbereichen. Diese können von verschiedenen Stellwerken oder auch von ein und demselben Stellwerk aus gesteuert sein. An den Stellbereichsgrenzen können Teilfahrstraßen eingerichtet sein. In diesem Fall müssen beide Fahrdienstleiter ihren jeweiligen Teil der Fahrstraße einstellen, bevor das Startsignal auf Fahrt kommen kann. Dazu gibt es auf dem Stelltisch jeweils besondere Zugstraßentasten (Zieltaste der ersten bzw. Starttaste der zweiten Teilfahrstraße).

Alternativ können an Stellbereichsgrenzen Zustimmungsgruppentasten verbaut sein.

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