Flankenschutz
Um Kollisionen zu vermeiden, müssen Weichen, die aus einem Nachbargleis in den Fahrweg führen, in abweisender Lage verschlossen sein. Auch eine Gleissperre kann Flankenschutz bieten, sie muss dann natürlich aufgelegt sein. Weichen, die Flankenschutz bieten, erkennt man am leuchtenden Stellungs- und Überwachungsmelder, während der Spitzenmelder dunkel bleibt. Es gibt Fälle, in denen eine Weiche in beiden Lagen Flankenfahrten ermöglicht. Dann wird zur Sicherung des Flankenschutzes eine weiter zurückliegende Weiche abweisend verschlossen
Einfache Flankenschutz
Definition: eine Weiche oder Gleissperre verhindert physisch die Zufahrt in die Flanke einer Zugfahrt”
Zugstrasse N703 nach 733I: Weiche 715 wird abweisend festgelegt um die Zugstrasse zu schuetzen
Lichtschutz
Definition: Ein haltzeigendes Signal verhindert die Zufahrt in die Flanke einer Zugfahrt. Die Haltstellung des Signal wird ueberprueft.
Zugstrasse N703 nach 744I
Weiche 712 kann kein Flankenschutz bieten.
Lichtschutz bieten Signal N705 und FF733. Deren leuchten der Haltstellung wird dauernd überprüft. Erlischt eine rote Lampe von Signal N705 oder FF733, wird Signal N703 auf halt fallen.
- Weiche 712 MUSS frei sein.
- Gleis 733 zwischen Signal FF733 und Weiche 714 MUSS frei sein.
Flankenschutzraum
Leicht durchsichtiger Teil ist „Flankenschutzraum“ der Fahrstrasse (normal gefaerbt).
All diese Teile werden ueberprueft auf freisein, oder signal MUSS rot zeigen. Weichen die abgelegt werden koennen, werden angesteuert und sind festgelegt.
Flankenschutzumkehr
Fahrstrasse N703 – 744I: OHNE Flankenschutzumkehr MUSS gleis 704 frei sein und wird Weiche 708 abweisend liegen um den Flankenschutz aus der Richtung zu bieten.
Dies ist betrieblich nicht erwünscht.
Man kann natuerlich zwischen Gleis 704 und Weiche 712 ein Lichtsperrsignal anbringen. Jedoch ist dies eine teure Loesung. (Das Signal wird nie gebraucht anders als zum „Lichtschutz“ bieten.)
Deswegen wird zwischen Gleis 704 und Weiche 712 eine „Flankenschutzumkehr“ eingebaut. Hier wird auf das Freisein von Gleis 704 und das Umlegen von Weiche 708 VERZICHTET. In den örtlichen Richtlinien wird aufgenommen, dass bei solche einer Zugfahrt die Rangierbewegungen auf Gleis 704 NICHT zulaessig sind.
Eigenschutz
Definition: eine Weiche muss in zwei Richtungen Flankenschutzbieten zu der gleichen Fahrstrasse.
Fahrstrasse N801 – FF833
Weiche 808 wird in rechtslage festgelegt als „Eigenschutz“ zu der eigenen Fahrstrasse.
Hiermit wird der laengste weg erreicht, bevor ein Zug in die Flanke gefahren werden kann ab Signal F844
Wenn der Abstand zwischen W808 und W807 gleichlang ist wie der Abstand W808 zu W805 kann auf den Eigenschutz verzichtet werden. (Egal wie der gefaehrdende Zug faehrt, es wird eh zu einem Unfall kommen)
In dem Falle wird Weiche 808 nicht verschlossen.
Zwieschutz
Definition: Eine Weiche muss in beide Richtungen Flankenschutz bieten zu unterschiedlichen Fahrstrassen.
Fahrstrasse ueber Weiche 304 verlangt Weiche 353 in abliegende Lage. Die Weiche bietet damit Flankenschutz.
Jetzt wird Fahrstrasse ueber Weiche 350 eingestellt. Weiche 353 kann KEIN Flankenschutz mehr bieten und „reicht sie weiter“ and Signal Q74 als Lichtschutz. Weiche 353 ist jetzt NICHT mehr verschlossen und kann umgelegt werden.
Bei Dr S 600 Stellwerke wird der FLÜM aufleuchten der Weiche 353 als Zeichen dass sie die Flankenschutz-Weiterreichung ueberwacht.
Die erste Fahrstrassen ist ausgefahren/zurueckgenommen. Die Weiche 353 wird umlaufen und wieder Flankenschutz bieten.
Bei Dr S 600 Stellwerke wird der FLÜM wieder erlischen, da die Weiche 353 nun wieder selbst Flankenschutz herstellt.