Bahnübergangsfreimeldetaste: Difference between revisions
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Die manuelle Freimeldung mit der BÜFT darf erst erfolgen, wenn sich der Fdl durch Hinsehen (ggf. mittels Kamera oder Radar) vergewissert hat, dass keine Verkehrsteilnehmer auf dem Bahnübergang eingeschlossen wurden. '''In der Simulation ist Hinsehen nicht möglich, daher werden auch Bahnübergänge mit Vollschranken hier automatisch frei gemeldet.''' Es gibt jedoch eine Expertenoption, die es | Die manuelle Freimeldung mit der BÜFT darf erst erfolgen, wenn sich der Fdl durch Hinsehen (ggf. mittels Kamera oder Radar) vergewissert hat, dass keine Verkehrsteilnehmer auf dem Bahnübergang eingeschlossen wurden. '''In der Simulation ist Hinsehen nicht möglich, daher werden auch Bahnübergänge mit Vollschranken hier standardmäßig automatisch frei gemeldet.''' Es gibt jedoch eine [[Programmbedienung#Optionen für Experten|Expertenoption]], die es erlaubt, die BÜFT ordnungsgemäß zu bedienen. |
Revision as of 19:39, 2 September 2011
Inhalt | Gebrauchsanleitung und Tips Sp Dr S 60 | FAQ | Gebrauchsanleitung Betriebszentrale | Gebrauchsanleitung Streckenverbindung | Sprachkommunikation | Verzeichnis der Änderungen | Developers pages
Bedeutung
Bahnübergänge dürfen erst von einem Zug befahren werden, wenn sie freigemeldet sind. Dies geschieht normalerweise automatisch, bei Übergängen mit Vollschranken muss die Bahnübergangsfreimeldetaste (BÜFT) benutzt werden.
Benutzung
Zunächst muss der Bahnübergang geschlossen werden (fahrstraßenbewirkt oder mit der Einschalttaste). Während des Schließvorgangs blinkt der Vorsichtsmelder und zeigt anschließend Dauerlicht. Nun kann der Bahnübergang durch Drücken der BÜFT und der jeweiligen Gleistaste freigemeldet werden, der quadratische Bahnübergangsfreimelder leuchtet und der Vorsichtsmelder erlischt. Danach ist es nicht mehr möglich, den Bahnübergang zu öffnen, so lange die Freimeldung besteht.
Die Freimeldung wird normalerweise zugbewirkt aufgehoben. Zur manuellen Aufhebung dient die Hilfsausschalttaste.
Hinweise
Die manuelle Freimeldung mit der BÜFT darf erst erfolgen, wenn sich der Fdl durch Hinsehen (ggf. mittels Kamera oder Radar) vergewissert hat, dass keine Verkehrsteilnehmer auf dem Bahnübergang eingeschlossen wurden. In der Simulation ist Hinsehen nicht möglich, daher werden auch Bahnübergänge mit Vollschranken hier standardmäßig automatisch frei gemeldet. Es gibt jedoch eine Expertenoption, die es erlaubt, die BÜFT ordnungsgemäß zu bedienen.