Bahnübergangsfreimeldetaste
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Bedeutung
Bahnübergänge dürfen erst von einem Zug befahren werden, wenn sie freigegeben sind. Dies geschieht normalerweise automatisch, bei Übergängen mit Vollschranken muss die Bahnübergangsfreigabetaste (BüFT) benutzt werden.
Benutzung
Zunächst muss der Bahnübergang geschlossen werden (zug-/fahrstraßenbewirkt oder mit der Einschalttaste). Während des Schließvorgangs blinkt der Vorsichtsmelder und zeigt anschließend Dauerlicht. Nun kann der Bahnübergang durch Drücken der BÜFT und der jeweiligen Gleistaste freigegeben werden, der quadratische Bahnübergangsfreimelder leuchtet und der Vorsichtsmelder erlischt. Danach ist es nicht mehr möglich, den Bahnübergang zu öffnen, so lange die Freigabe besteht.
Die Freigabe wird normalerweise zugbewirkt aufgehoben. Zur manuellen Aufhebung dient die Hilfsausschalttaste.
Anwendungsbeispiele
Wird ein Bahnübergang ohne Fahrstraße (zum Beispiel auf Ersatzsignal) befahren, so muss die Freigabe manuell erfolgen.
Auch bei Übergängen mit Vollschranken ist eine Freigabe durch den Fdl erforderlich. Durch die Freigabe sichert der Fdl zu, dass keine Fahrzeuge auf dem Übergang eingeschlossen wurden (dies ist vorher natürlich zu überprüfen).
