Bahnübergangshilfsfreimeldetaste

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Bedeutung

Normalerweise werden Hp-Bahnübergänge automatisch nach dem Schließen oder mit der Bahnübergangsfreimeldetaste freigemeldet, damit das deckende Signal auf Fahrt kommen kann. Kann die Freimeldung nicht erfolgen, kann der Bahnübergang hilfsweise mit der Bahnübergangshilfsfreimeldetaste (BÜHFT) freigemeldet werden. Dadurch wird die Kopplung zwischen BÜ und Signal aufgehoben und dieses kommt in Fahrtstellung, wenn alle anderen Bedingungen dafür erfüllt sind.

Bahnübergangshilfsfreimeldetaste

Benutzung

Durch Drücken der BÜHFT zusammen mit der jeweiligen Gleistaste leuchtet der Bahnübergangshilfsfreimelder am Gleis auf. Solange der Melder leuchtet, ist die Fahrtstellung der deckenden Hauptsignale ohne Rücksicht auf den Zustand des BÜs möglich.

Die Freimeldung wird normalerweise zugbewirkt aufgehoben. Zur manuellen Aufhebung dient die Hilfsausschalttaste.

Die Bedienung der BÜHFT ist dokumentationspflichtig, daher ist ein Zählwerk vorhanden.

Anwendungsbeispiele und Hinweise

Die automatische Freigabe findet nicht statt, wenn die Sicherungsanlagen des BÜs nicht ordnungsgemäß arbeiten oder die Kommunikation mit dem Stellwerk gestört ist. Damit gilt der BÜ als nicht gesichert. Nun hat der Fdl zwei Möglichkeiten:

  • Zunächst wird man dem nächsten Zug, der vor dem deckenden Signal anhalten muss (weil es nicht in Fahrtstellung kommen kann), den Befehl geben, am Halt zeigenden Signal vorbeizufahren und den BÜ manuell zu sichern. Möglicherweise kann der Tf dann auch erkennen, was das Problem verursacht.
  • Sollte die Störung sich nicht ohne Weiteres beheben lassen, werden Posten zum BÜ beordert, um diesen manuell zu sichern. Sie werden vom Stellwerk über Funk aufgefordert, dies zu tun, und melden zurück, wenn der BÜ gesichert ist. Dann (und NUR dann!) darf die BÜHFT bedient werden, da sich der Fdl sicher sein kann, dass der BÜ gesichert ist, und demnach nicht mehr den Tf dazu auffordern muss.