Zustimmungsgruppentaste: Difference between revisions

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Um eine Zug- oder Rangierstraße zu einem anderen Stellwerksbereich im gleichen Bahnhof einzustellen, wird eine Zustimmungsabgabe vom anderen Fahrdienstleiter verlangt.
Um eine Zug- oder Rangierstraße zu einem anderen Stellwerksbereich im gleichen Bahnhof einzustellen, wird eine Zustimmungsabgabe vom anderen Fahrdienstleiter verlangt.


Dies kann auf zwei Weisen geschehen: mittels [[Teilfahrstraßen]] oder durch die Zustimmungsgruppentaste wie hier unten beschrieben.
Dies kann auf zwei Weisen geschehen: mittels [[Fahrstraßen#Teilfahrstraßen|Teilfahrstraßen]] oder durch die Zustimmungsgruppentaste wie hier unten beschrieben.


Wenn eine bereichsübergreifende Zug- oder Rangierstraße eingestellt wird kann die Fahrstraße eingestellt werden, jedoch kommt das Startsignal nur in Fahrtstellung wenn:
Wenn eine bereichsübergreifende Zug- oder Rangierstraße eingestellt wird kann die Fahrstraße eingestellt werden, jedoch kommt das Startsignal nur in Fahrtstellung wenn:

Revision as of 17:49, 16 March 2012

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Bedeutung

Die Zustimmungsgruppentaste (ZGT) dient dazu, um an den Grenzen der Stellwerksbedienbereiche eine Zustimmung für eine Zug- oder Rangierfahrt zu geben.

Zustimmungsgruppentaste

Benutzung

Um eine Zug- oder Rangierstraße zu einem anderen Stellwerksbereich im gleichen Bahnhof einzustellen, wird eine Zustimmungsabgabe vom anderen Fahrdienstleiter verlangt.

Dies kann auf zwei Weisen geschehen: mittels Teilfahrstraßen oder durch die Zustimmungsgruppentaste wie hier unten beschrieben.

Wenn eine bereichsübergreifende Zug- oder Rangierstraße eingestellt wird kann die Fahrstraße eingestellt werden, jedoch kommt das Startsignal nur in Fahrtstellung wenn:

  • Bei Zugfahrstraßen: die ZGT zusammen mit der Zielsignaltaste bedient wird. Nach Bedienung wird der Durchrutschweg eingestellt und die Zugstraße festgelegt. Dann kommt das Startsignal in Fahrtstellung.
  • Bei Rangierstraßen: Die ZGT zusammen mit der Zielsignaltaste bedient wird. Nach Bedienung kommt das Startsignal in Fahrtstellung.