Lichtsignalsperrtaste
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Bedeutung
Die Sperrung eines Signals bewirkt, dass ausgehend von diesem Signal keine Fahrstraße mehr eingestellt werden kann. Dies betrifft sowohl Rangier- als auch Zugstraßen. Zur Sperrung dient die Lichtsignalsperrtaste (LsSpT).
Benutzung
Um ein Signal zu sperren, muss die LsSpT gemeinsam mit der Signaltaste gedrückt werden. Bei kombinierten Haupt-/Sperrsignalen (Ausfahrsignalen) ist es egal, ob die Zugstraßentaste oder die Rangierstraßentaste gedrückt wird. Die Sperrung des Signals wird durch einen gelben Leuchtmelder am Fuß des Signals angezeigt.
Die Sperrung kann mittels der Lichtsignalentsperrtaste wieder aufgehoben werden.
Auf manche Stellwände gibt es Nummerbezeichner und einen roten Leuchtmelder in dem gleichen Feld. Falls ein Lichtsignal gesperrt ist, leuchtet der zugehörende Melder under dem Nummerbezeicher rot auf.
Anwendungsbeispiele
Da durch die Sperrung eines Signals unter allen Umständen verhindert wird, dass dieses in Fahrtstellung kommt, ist der anschließende Gleisbereich (zumindestens bis zur nächsten Weiche) vor Zug- und Rangierfahrten geschützt. Wenn auf diese Weise ein gesperrtes Gleis gedeckt werden soll, ist jedoch zu beachten, dass in der Gegenrichtung sehr wohl Zugfahrten stattfinden können! Außerdem kann bei einer Fahrt auf das gesperrte Signal hin der Durchrutschweg der Fahrstraße immer noch über das Signal hinausführen.
Wenn sich Zentralblocksignale nicht mehr selbst auf Fahrt stellen sollen (warum auch immer), muss die LsSpT benutzt werden.